Überdimensionierte Ansicht eines Taschenrechners, eines Münzstapels und Kugelschreibers auf einer Kalkulationstabelle

Zuschüsse, welche die häus­liche Pflege erleichtern

Pflegekassen bezuschussen Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erleichtern. Zudem zahlen Pflegekassen Zuschüsse für bauliche Veränderungen, die dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige sein vertrautes Wohnumfeld weiterhin möglichst selbstständig nutzen kann.

Zuschuss der Pflegekassen

Geräumiges Badezimmer mit unterfahrbarem Waschbecken, Haltegriffen und Sitzmöglichkeit in der Dusche

Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Für barrierereduzierende Umbauten beträgt der Zuschuss der Pflegekassen ab dem Pflegegrad 1 bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem bzw. pro Maßnahme. Als eine Maßnahme gelten in diesem Rahmen alle Änderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind. Unter einer Maßnahme können demnach also durchaus mehrere Einzelmaßnahmen zusammengefasst sein.

Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ändern sollte und weitere bauliche Maßnahmen erforderlich machen, kann der Zuschuss auch mehrfach beantragt werden.

Ehepartner mit zwei Pflegestufen werden von den Pflegekassen mit bis zu 8.000 Euro je Maßnahme gefördert. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Immobilie zusammen, beträgt der Zuschuss maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.


Wand-WC mit Haltegriffen an den Seiten

Unterstützung im Pflegefall

Bad mit großem Fenster und mit Waschtisch mit zwei Waschbecken

Was wird bezuschusst?

Anders als die Förderungen von KfW und Ländern, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z. B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.

Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.

Barrierereduziertes Badezimmer mit Sitzmöglichkeit in der Dusche sowie Haltegriff am WC

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Ihr Badspezialist ist für Sie da

Unterstützung vom Fachmann

Bei der Vielzahl an Förderungen fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Ihr proBAD-Spezialist vor Ort unterstützt Sie bei der Entscheidung, welche Subventionierung für Sie am besten geeignet ist.

Unser Tipp: Einen allgemeinen Überblick über die Förderprogramme und Zuschüsse, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben konkret verfügbar sind, bekommen Sie schon vorab in der Förderauskunft der febis Service GmbH.

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