
Pflegekassen bezuschussen Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erleichtern. Zudem zahlen Pflegekassen Zuschüsse für bauliche Veränderungen, die dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige sein vertrautes Wohnumfeld weiterhin möglichst selbstständig nutzen kann.

Für barrierereduzierende Umbauten beträgt der Zuschuss der Pflegekassen ab dem Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigen bzw. pro Maßnahme.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Pflegewächter übernehmen unsere SHK-Betriebe die Antragsstellung bei der Pflegekasse.
Prüfen Sie jetzt mit nur einem Klick Pflegegrad, Pflegegeld und alle Pflegeleistungen.

Für barrierereduzierende Umbauten beträgt der Zuschuss der Pflegekassen ab dem Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigen bzw. pro Maßnahme.
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Anders als die Förderungen von KfW und Ländern, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z. B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.
Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.

Anders als die Förderungen von KfW und Ländern, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z. B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.
Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.

Bei der Vielzahl an Förderungen fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Ihr proBAD-Spezialist vor Ort unterstützt Sie bei der Entscheidung, welche Subventionierung für Sie am besten geeignet ist.
Unser Tipp: Einen allgemeinen Überblick über die Förderprogramme und Zuschüsse, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben konkret verfügbar sind, bekommen Sie schon vorab in der Förderauskunft der febis Service GmbH.

Pflegekassen bezuschussen Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erleichtern. Zudem zahlen Pflegekassen Zuschüsse für bauliche Veränderungen, die dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige sein vertrautes Wohnumfeld weiterhin möglichst selbstständig nutzen kann.

Für barrierereduzierende Umbauten beträgt der Zuschuss der Pflegekassen ab dem Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigen bzw. pro Maßnahme.
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Anders als die Förderungen von KfW und Ländern, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z. B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.
Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.

Anders als die Förderungen von KfW und Ländern, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z. B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.
Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.

Bei der Vielzahl an Förderungen fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Ihr proBAD-Spezialist vor Ort unterstützt Sie bei der Entscheidung, welche Subventionierung für Sie am besten geeignet ist.
Unser Tipp: Einen allgemeinen Überblick über die Förderprogramme und Zuschüsse, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben konkret verfügbar sind, bekommen Sie schon vorab in der Förderauskunft der febis Service GmbH.